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   BAG, 06.06.1978 - 1 AZR 495/75   

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https://dejure.org/1978,1099
BAG, 06.06.1978 - 1 AZR 495/75 (https://dejure.org/1978,1099)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1978 - 1 AZR 495/75 (https://dejure.org/1978,1099)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1978 - 1 AZR 495/75 (https://dejure.org/1978,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Betriebsänderung - Anhaltender Auftragsrückgang - Personalreduzierungen - Unvorhergesehenes Ereignis - Verschlechterung der Auftragslage - Produktionseinschränkung - Fortfall eines Dauerkunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1362
  • DB 1978, 1650
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Dies gilt insbesondere, wenn nach der ersten Entlassungswelle neue, vom Arbeitgeber ursprünglich nicht vorgesehene und eingeplante Umstände eingetreten sind (vgl. bereits BAG 6. Juni 1978 - 1 AZR 495/75 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 5).
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    In solchen Fällen sind die aufgrund neuer Planung ergriffenen Maßnahmen grundsätzlich unabhängig von einem bis dahin durchgeführten Personalabbau zu betrachten, auch wenn sie möglicherweise auf derselben wirtschaftlichen Entwicklung beruhen (BAG 6. Juni 1978 - 1 AZR 495/75 -; Gillen NZA 2005, 1385) .
  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    In der Entscheidung vom 6. Juni 1978 (- 1 AZR 495/75 - AP Nr. 2 zu § 111 BetrVG 1972) hat er ausgeführt, daß nicht ersichtlich sei, daß die Lackiererei - aus der heraus Arbeitnehmer entlassen worden waren - für die betriebliche Gesamtorganisation von wesentlicher Bedeutung sei, da dort im wesentlichen nur Lohnaufträge ausgeführt würden, die das Geschehen im sonstigen Betrieb unberührt ließen, so daß die Einschränkung der Lackiererei keine Auswirkungen auf die übrige Belegschaft habe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04

    Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau

    (b) Die hier vorliegende Konstellation unterscheidet sich demnach entscheidend etwa von derjenigen des Arbeitgebers, der während eines anhaltenden Auftragsrückgangs in allgemein schwierigen wirtschaftlichen Zeiten sukzessive Personal abgebaut hat und sich dann wegen des unvorhergesehenen Wegfalls eines ständigen Auftraggebers zu weiteren Kündigungen entschließt (so im Falle BAG 06.06.1978 - 1 AZR 495/75 - AP BetrVG 1972 Nr. 2).
  • LAG Nürnberg, 21.09.2009 - 6 Sa 808/08

    Nachteilsausgleich - Kleinbetrieb - wesentliche Einschränkung

    Nicht der Gesetzgeber hat nämlich bestimmt, dass für die Annahme der Wesentlichkeit die Zahlenstaffel des § 17 Abs. 1 KSchG heranzuziehen wäre, sondern das Bundesarbeitsgericht verwendet diese Staffel im Rahmen einer nicht abschließenden "Richtschnur" (vgl. schon BAG vom 06.06.1978, 1 AZR 495/75, zitiert nach juris, Rn. 27; ebenso BAG vom 07.08.1990, a.a.O., Rn. 20).
  • LAG Hamm, 27.10.2008 - 10 TaBV 141/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit;

    Liegen zwischen mehreren "Wellen" von Personalmaßnahmen nur ein Zeitraum von wenigen Wochen oder Monaten, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Maßnahmen auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung beruhen (BAG, 06.06.1978 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 2; BAG, 28.03.2006 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; LAG Thüringen, 22.07.1998 - NZA-RR 1999, 309; LAG Hamm, 07.07.2003 - NZA-RR 2003, 637; Fitting, a.a.O., § 111 Rn. 76; ErfK/Kania, 8. Aufl., § 111 BetrVG Rn. 8 m.w.N.).

    Ausreichend ist es auch nicht, wenn ein Personalabbau auf eine bestimmte, wirtschaftliche Entwicklung bzw. Entscheidung bei einem Kunden des Arbeitgebers zurückzuführen ist, solange der Arbeitgeber aufgrund dessen keine Maßnahmen durchzuführen beabsichtigt, die ihrerseits den Umfang einer Betriebsänderung annehmen (BAG, 06.06.1978 - 1 AZR 495/75 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 2; LAG Hamm, 21.08.2008 -13 TaBVGa 16/08 - ).

  • LAG Hamm, 21.08.2008 - 13 TaBVGa 16/08

    einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch;

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn ein Personalabbau auf eine bestimmte (wirtschaftliche) Entwicklung bzw. Entscheidung bei einem Kunden des Arbeitgebers zurückzuführen ist, solange der Arbeitgeber aufgrund dessen keine Maßnahmen durchzuführen beabsichtigt, die ihrerseits den Umfang einer Betriebsänderung annehmen (vgl. BAG, 6.6.1978 - 1 AZR 495/75 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 2).
  • LAG Hamm, 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf

    Ausreichend ist es auch nicht, wenn ein Personalabbau auf eine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung bzw. Entscheidung bei einem Kunden des Arbeitgebers zurückzuführen ist, solange der Arbeitgeber aufgrund dessen keine Maßnahmen durchzuführen beabsichtigt, die ihrerseits den Umfang einer Betriebsänderung annehmen (BAG 06.06.1978 - 1 AZR 495/75 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 2; LAG Hamm 21.08.2008 - 13 TaBVGa 16/08 -).
  • LAG Hamm, 09.11.2009 - 10 TaBV 89/09

    Einigungsstelle zur Betriebsänderung; offensichtliche Unzuständigkeit bei

    Ausreichend ist es auch nicht, wenn ein Personalabbau auf eine bestimmte, wirtschaftliche Entwicklung bzw. Entscheidung bei einem Kunden des Arbeitgebers zurückzuführen ist, solange der Arbeitgeber aufgrund dessen keine Maßnahmen durchzuführen beabsichtigt, die ihrerseits den Umfang einer Betriebsänderung annehmen (BAG, 06.06.1978 - 1 AZR 495/75 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 2; LAG Hamm, 21.08.2008 -13 TaBVGa 16/08 - ).
  • LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Voraussetzungen eines Anspruchs

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  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 30/83
  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
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